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Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es für OÖ eine einheitliche Regelung zur Medikamentenverabreichung bei Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts bzw. bei Schulveranstaltungen.
Wir weisen darauf hin, dass diese Bestätigung eine Absicherung für die handelnden bzw. betroffenen Personen darstellt und daher nicht als lästig empfunden werden soll.

Zur genaueren Information lesen Sie unter folgendem Link die Information bzw. können Sie sich das entsprechende Formular herunterladen, um es auszufüllen und bei der Klassenlehrerin/ beim Klassenlehrer oder in der Direktion unterschrieben abzugeben.